42 Schalke- & 27 Frankfurt-Fans am öffentlichen Pranger

Wegen Ausschreitungen in der Arena auf Schalke am 20. Mai 2023 beim Bundesliga-Spiel zwischen dem FC Schalke 04 und Eintracht Frankfurt hat das zuständige Amtsgericht Essen nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen die Veröffentlichung von Bildern von 69 Personen angeordnet.

42 dieser Personen rechnet die Polizei dem Fanlager des FC Schalke 04 zu, bei 27 Personen soll es sich um Eintracht Frankfurt-Fans handeln. Insgesamt will die Polizei bereits 143 Tatverdächtige identifiziert und entsprechende Strafverfahren eingeleitet haben. Eine eigens eingerichtete Ermittlungskommission habe in den vergangenen Monaten akribisch umfangreiches Videomaterial ausgewertet. Bei den Vorfällen sollen laut Angaben der Polizei 18 unbeteiligte Personen und eine Mitarbeiterin des Roten Kreuzes sowie mehrere Polizeibeamte verletzt worden sein.

Vorfälle im Nachgang des Bundesliga-Spiels in Gelsenkirchen zwischen Schalke und Frankfurt. Bild: Sportfotografie UBfoto

„Die Ermittlungskommission ‚VW‘ der Polizei Gelsenkirchen hat eine in dieser Größenordnung nie dagewesene Öffentlichkeitsfahndung zur Ermittlung Tatverdächtiger im Rahmen des Frankfurt-Heimspiels der letzten Saison gestartet. Dabei werden 69 (!) Personen aufgrund des einfachen Vorwurfs des Haus-/Landfriedensbruchs in der Öffentlichkeit vorverurteilt. Die Boulevard-Presse ist bereits auf den Zug der Polizei aufgesprungen und verbreitet Teile der Fahndungsbilder unzensiert. Solltest du von der Öffentlichkeitsfahndung betroffen sein, melde dich nicht direkt bei der Polizei! Kontaktiere uns über unsere Kontaktmöglichkeiten, wir helfen weiter! Diese Massenfahndung aufgrund des schnell konstruierten Vorwurfs des Landfriedensbruch stellt für uns eine neue Qualität polizeilicher Repression dar, die Schrauben werden angesichts der EM im Sommer enger gedreht. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme darf zumindest stark angezweifelt werden!“, gibt die Königsblaue Hilfe, Solidargemeinschaft von Schalkern für Schalker bei Problemen mit der Polizei oder der Justiz, eine Empfehlung für betroffene Fans ab.

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Faszination Fankurve veröffentlicht Bilder von Öffentlichkeitsfahndungen grundsätzlich nicht. An mehreren Fällen aus der Vergangenheit, auch mit Fußballbezug, bei denen zu Unrecht nach Personen öffentlich gefahndet wurde, kann man sehen, wie zweifelhaft diese Methode sein kann. Die Auswirkungen auf das Leben eines jungen Menschen, dessen Bild fälschlicherweise veröffentlicht wurde, kann man wohl nur erahnen. Probleme beim Arbeitgeber oder im privaten Umfeld können folgen. So gab es zum Beispiel im März 2017 eine Öffentlichkeitsfahndung nach Borussia Mönchengladbach-Fans, die ebenfalls mit Fotos in zahlreichen Medien zu sehen waren. Letztlich wurden die Verfahren gegen die betroffenen Fans eingestellt (Faszination Fankurve berichtete). Ähnliche Fälle sind auch in der Schweiz bekannt geworden. (Faszination Fankurve, 23.04.2024)

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